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Jahresabschluss 2016

Von etlichen Mitgliedern fehlen immer noch die Fangstatistik und der Arbeitsstundennachweis für das abgelaufene Jahr 2016. Diejenigen, die dies noch nicht erledigt haben werden hiermit letztmalig aufgefordert ihrer Abgabepflicht bis spätestens zum 31. Januar 2017 nachzukommen. Auch Fehlanzeige ist notwendig!

Eine verspätete Abgabe führt zu einer späteren Ausgabe der Fangberechtigung für 2017.

Die Abgabe erfolgt bei Gewässerwart Christoph Wendsch in der Hauptstraße in Groß-Felda.

WICHTIG: Fangstatistik / Arbeitsstundennachweis / Jahresfischereischein abgeben

Gewässerwart Christoph Wendsch bittet alle aktiven Vereinsmitglieder ihre Fangstatistik und ihren Arbeitsstundennachweis (auch Fehlanzeigen) aus dem Jahr 2015 umgehend bei ihm abzugeben. Er benötigt diese Unterlagen für die Weitergabe an den Verband etc.

Außerdem werden die aktiven Mitglieder aufgefordert eine Kopie ihres Jahresfischereischeines abzugeben, damit er seine Unterlagen als Gewässerwart vervollständigen kann. Er selbst wird auch keine Kopien mehr machen. Erfolgt diese Abgabe nicht, wird er keinen Erlaubnisschein für 2016 aushändigen.

Bitte unterstützt durch euer Handeln die Arbeit des Gewässerwartes.

Der Vorstand

Fangstatistik und Arbeitsstundennachweis 2015

2015 neigt sich dem Ende zu. Zeit daran zu denken, dass die Fangstatistiken und Arbeitsstundennachweise von jedem Mitglied ab sofort bei unserem Gewässerwart Christoph Wendsch in Groß-Felda, Hauptstraße 46a, abzugeben sind.

Es wäre schön, wenn die Abgabe zügig verläuft und er nicht wieder jedem Einzelnen nachlaufen muss. Auch Fehlanzeige ist mitzuteilen.

Als Stichtag wird der 31. Januar 2016 festgesetzt.

Bitte dran denken!

Eurer Vorstand

Abgabe der Fangstatistik und Stundennachweis

Es wird erneut auf die rechtzeitige Abgabe der Fangstatik und des Arbeitsstundennachweises 2012 hingewiesen. Diese kann bei Gewässerwart Christoph Wendsch erfolgen. Auch Fehlanzeigen sind wichtig um eine ordentliche Bilanz für 2012 ziehen zu können. Bei Abgabe erfolgt auch die Aushändigung der Angelberechtigung für die neue 2013.
Abgabe bis spätestens 31. Januar 2013!