Von etlichen Mitgliedern fehlen immer noch die Fangstatistik und der Arbeitsstundennachweis für das abgelaufene Jahr 2016. Diejenigen, die dies noch nicht erledigt haben werden hiermit letztmalig aufgefordert ihrer Abgabepflicht bis spätestens zum 31. Januar 2017 nachzukommen. Auch Fehlanzeige ist notwendig!
Eine verspätete Abgabe führt zu einer späteren Ausgabe der Fangberechtigung für 2017.
Die Abgabe erfolgt bei Gewässerwart Christoph Wendsch in der Hauptstraße in Groß-Felda.