Schonzeiten, Maße

Die Angaben zu den Schonzeiten und Mindestmaßen in Hessen und besonders betreffend unsere Gewässer wurden nach bestem Wissen gemacht. Dennoch kann keine Garantie für die Angaben übernommen werden.

Untermaßige sowie der Schonzeit nach §2 oder dem Fangverbot nach §1 unterliegende Tiere müssen unverzüglich und sorgfältig zurückgesetzt werden.
Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart

Schonzeit

Mindestmaß
in cm

Aal

1.10.-1.3.

50

Äsche

1.3.-15.5.

30

Atlantische Forelle (Bach-, Meer-, Seeforellen)

1.10.-31.3.

25

Barbe

40

Hecht

1.2.-15.4.

50

Karpfen (Wildform)

15.3.-31.5.

45

Moderlieschen

1.5.-30.6.

Nase

15.3.-30.4.

25

Rotfeder

15.3.-31.5.

20

Schleie

1.5.-30.6.

25

Zander

50

Im Zuge von Besatz- und gewässerschützenden Maßnahmen können Vereinsgewässer gesperrt sein und dürfen nicht beangelt werden. Jeder Angler hat sich selbst davon kundig zu machen.

"Angeln in Feall"