Die Mitglieder werden aufgefordert persönlich oder per eMail die Unterlagen bis 31.1.2018 bei Gewässerwart Christoph Wendsch abzugeben. Die Ausgabe der Erlaubnisscheine für 2018 erfolgt nur, wenn diese Frist eingehalten wird. Bei verspäteter Abgabe verzögert sich auch die Ausgabe des Erlaubnisscheines für 2018.
Es erfolgt außerdem der Hinweis auf die notwendige Gültigkeit des Fischerei- bzw. Jugendfischereischeines zu achten. Ohne gültigen Fischereischein keine Ausgabe der Fangerlaubnis 2018!
Hierfür ist der Inhaber selbst verantwortlich. Abgelaufene Fischereischeine werden bei der Gemeindeverwaltung verlängert, bzw. neu ausgestellt.
Im eigenen Interesse wird um Beachtung gebeten!
Der Vorstand