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Details zur neuen Fischereiverordnung

Wie bereits beschrieben ist seit 15.12.2016 die überarbeitete Fischereiverordnung Hessen in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2024 (Änderungen sind natürlich jederzeit möglich).

Da sich darin einiges geändert hat, wie bspw. Fische, die von Fangverboten betroffen sind,  geänderte Schonzeiten und Mindestmaße bspw. für den Zander haben wir einiges zusammengetragen um unsere Mitglieder zu informieren.

Wir haben auf der Webseite unter „Angeln“ ein Register „Fischereiverordnung“ ergänzt, wo der Link zum Gesetzestext enthalten ist, sowie der Text auch aufgeführt ist.

Ebenso wurde ein Register „Schonzeiten, Maße“ ergänzt damit gerade diese oft gesuchte Info schnell erreichbar ist.

Hier noch ein Link zu diesem Thema:

Achtung: Hessische Fischereiverordnung hat sich geändert am 15.12.2016

An alle als wichtige Information: Seit 15.12.2016 hat die neue Fischereiverordnung Gültigkeit (in Kraft getreten).

Diese regelt so allerhand rund um Schonzeiten und wie mit Fischen umzugehen ist.

Bitte schaut Euch dazu die anliegenden Schreiben des „Verband Hessischer Fischer e.V.“ an.

Hier zum Download:

  1. PräsidentenbriefHFischVneu
  2. Synopse_HFO_2016_Alte VO_StN VHF_12_2016_RH

Ein erster Austausch zu den Themen kann bei den nächsten Arbeitseinsätzen geschehen.

Euer Vorstand.